Nutzungsbedingungen der Digiclose AG
Präambel
Für die Nutzung der Online-Plattform Digiclose, welche von der Digiclose AG, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz (Schweiz) betrieben wird, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer. Digiclose wird in unterschiedlichen Tarifpaketen mit variierendem Funktionsumfang angeboten; soweit in einzelnen Regelungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten diese Bedingungen für alle Tarife gleichermassen.
Die Services von Digiclose richten sich ausschliesslich an Geschäftskunden (Unternehmer). Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen bestätigt der Nutzer, dass er Digiclose zu gewerblichen Zwecken nutzt und nicht als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzes handelt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Durch Ausfüllen der Registrierungsmaske und Absenden einer Bestellung (bspw. Auswahl eines Tarifs) auf der Website akzeptiert der Nutzer diese Nutzungsbedingungen. Ein Vertrag über die Nutzung von Digiclose kommt zustande, sobald der Anbieter die Registrierung bzw. Bestellung des Nutzers durch Freischaltung des Accounts bestätigt.
Der Vertrieb von Digiclose erfolgt ausschließlich über die Plattform Digistore24. Diese Nutzungsbedingungen werden auch unmittelbarer Vertragsbestandteil des zwischen Digistore24 und dem Nutzer geschlossenen Leistungsvertrages.
Begriffsbestimmungen
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Anbieter – Die Digiclose AG, Birkenstrasse 47, 6343 Rotkreuz, Schweiz (nachfolgend auch "Digiclose" genannt).
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Digistore24 – Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Strasse 32, 31139 Hildesheim, Deutschland, Vertragspartner des Nutzers aus dem Leistungsvertrag.
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Leistungsvertrag
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Leistungsvereinbarung zwischen Digistore24 und dem Nutzer
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Plattform – Die Online-Software Digiclose, welche der Anbieter als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung stellt.
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Nutzer – Jede natürliche oder juristische Person, die ein Digiclose-Benutzerkonto registriert hat und betreibt (Vertragspartner des Anbieters).
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Tarif – Ein vom Anbieter angebotener Abonnement-Plan zur Nutzung der Plattform mit bestimmten enthaltenen Funktionen und Limits (z.B. Starter,Professional oderEnterprise Tarif).
§ 1 Gegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer die Plattform Digiclose mit den vereinbarten Funktionen als webbasierte Software-as-a-Service Lösung zur Verfügung. Mit Hilfe von Digiclose kann der Nutzer insbesondere seine vertrieblichen Geschäftsprozesse und Kundenbeziehungen digital verwalten und abwickeln. Die Plattform ermöglicht es dem Nutzer unter anderem, Kunden- und Kontaktdaten zentral zu verwalten, Verkaufschancen nachzuverfolgen, Angebote und Rechnungen zu erstellen sowie Verkaufsabschlüsse und Provisionen zu dokumentieren – alles innerhalb einer einheitlichen Online-Oberfläche.
(2) Grundfunktionen der Plattform: Zu den Hauptfunktionen von Digiclose gehören insbesondere:
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Kontakt- und Pipeline-Management: Verwaltung von Kontakten (Kunden/Leads) und Vertriebs-Pipelines. Der Nutzer kann Kontakte speichern, kategorisieren und Verkaufschancen über definierte Pipeline-Phasen verfolgen (Deal-Tracking), einschliesslich erweiterter Filter- und Suchfunktionen zur effizienten Organisation seiner Kundeninformationen.
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Angebots- und Rechnungsstellung: Erstellung und Versand von Angeboten (Offerten) an Kunden sowie Generierung von Rechnungen direkt über die Plattform. Digiclose unterstützt dabei verschiedene Verkaufs- und Zahlungsformen, z.B. Ratenzahlungen oder Kauf auf Rechnung, und verwaltet entsprechende Transaktionsdaten im System.
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Transaktions- & Verkaufsmanagement: Übersicht und Nachverfolgung von abgeschlossenen Transaktionen (Verkäufen) sowie Statusüberwachung von Angeboten (z.B. elektronische Angebotsunterzeichnung durch Kunden) und Rechnungen. Zahlungseingänge können erfasst und Verkäufe als abgeschlossen markiert werden.
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Provisionen & Performance-Analyse: Funktionen zur Verwaltung von Provisionen und zur Leistungsanalyse. Der Nutzer kann Provisionssätze konfigurieren (z.B. für Vertriebspartner oder Mitarbeiter) und hat Zugriff auf ein Provisions-Dashboard sowie Diagramme zur Auswertung der erzielten Provisionen und Verkaufsleistungen.
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Team-Funktionen: Benutzerverwaltung zur Einbindung von Teammitgliedern. Je nach Tarif kann der Nutzer weitere interne Benutzer (Mitarbeiter) anlegen und verwalten. Aufgaben können zugewiesen und in einer Task-Übersicht für Mitarbeiter nachverfolgt werden. Alle Aktivitäten der Teammitglieder erfolgen unter dem Konto des Nutzers, welcher die Verantwortung für deren Handlungen trägt.
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Datenmanagement (Import/Export): Import und Export von Daten (z.B. den Import von Kontakten via CSV/Excel und den Export von Daten wie Kontakten oder Angebotslisten). Zudem stellt Digiclose Speicherplatz für die beim Nutzer anfallenden Daten bereit, einschliesslich einer Archivierungsfunktion für abgeschlossene Vorgänge.
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Integrationen externer Dienste: Anbindungsmöglichkeiten an externe Plattformen und Tools zur Automatisierung. Diese Integrationen setzen ggf. voraus, dass der Nutzer eigene Konten bei den Drittanbietern besitzt; eine jederzeitige Trennung der Verknüpfung ist möglich.
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Benachrichtigungen: Automatische Push-Benachrichtigungen für wichtige Ereignisse im System, z.B. zur Erinnerung an ausstehende Aufgaben oder zur Benachrichtigung über neue Verkaufsabschlüsse. Der Nutzer wird so in Echtzeit über relevante Vorgänge informiert.
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Reporting und Analytics: Ein zentrales Dashboard mit Kennzahlen sowie grafische Umsatzübersichten und Berichte zur Geschäftsentwicklung. Digiclose bietet dem Nutzer diverse Auswertungen (z.B. Vertriebs-Funnel, Umsatzdiagramme) zur Erfolgskontrolle.
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Customization & Branding: Möglichkeiten zur individuellen Anpassung der Plattform an die Bedürfnisse des Nutzers. Hierzu zählen z.B. benutzerdefinierte Felder für Kontakte/Deals, anpassbare Tabellen-Spalten oder
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Sortierungen sowie Branding-Optionen (etwa das Hinzufügen eines eigenen Logos im Benutzerkonto).
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Lead-Generierung (Formulare): Erstellung und Einbindung von Online-Formularen direkt über Digiclose zur Generierung neuer Leads. Der Nutzer kann Formularfelder definieren und das Formular etwa auf der eigenen Website einbetten; eingehende Formulareinsendungen fliessen automatisch in die Kontaktverwaltung ein.
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Anbindung an Digistore24: Durch die direkte Anbindung von Digiclose an die Plattform Digistore24 können Produkt- und Verkaufsdaten zwischen Digistore24 und Digiclose weitergeleitet werden, Zugänge für Mitglieder generiert und digitale Inhalte bereitgestellt werden. Legt der Nutzer im Rahmen der Nutzung von Digiclose ein Digistore24 Vendoren- und/oder Affiliatekonto an, so können die Konten verbunden werden. Eine Trennung ist jederzeit möglich
(3) Änderungen des Funktionsumfangs: Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang einzelner Tarife nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu erweitern, etwa um die Software zu verbessern oder geänderten gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Änderungen an den verfügbaren Funktionen eines Tarifs treten für bestehende Nutzer erst zum Beginn der nächsten Vertragsperiode (Abonnementverlängerung) in Kraft. Der Anbieter wird den Nutzer über solche Änderungen rechtzeitig vor Wirksamwerden informieren (bei Monatsabos spätestens 10 Werktage, bei Jahresabos spätestens 1 Monat vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode). Ist der Nutzer mit einer wesentlichen Funktionsänderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode ausserordentlich kündigen; unterlässt er die Kündigung, gelten die geänderten Funktionen ab Verlängerung als vereinbart.
§ 2 Tarife, Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Tariftypen und Leistungsumfang: Der Anbieter bietet Digiclose in verschiedenen Tariftypen an (Starter, Professional, Enterprise), die sich in Preis und Leistungsumfang unterscheiden. Der konkrete Funktionsumfang der jeweiligen Tarife kann der Website (https://digiclose.ai/preise) bzw. den aktuellen Produktinformationen entnommen werden. Der Nutzer hat nur Anspruch auf die Leistungen, die im gewählten Tarif enthalten sind; ein Anspruch auf Bereitstellung aller Funktionen von Digiclose besteht nur im Umfang des gebuchten Tarifs. Ein Upgrade in einen höheren Tarif mit erweitertem Funktionsumfang ist vom Nutzer jederzeit durch Buchung des entsprechenden Pakets möglich und wird, sofern nicht anders vereinbart, sofort wirksam (ggf. anteilige Verrechnung bereits gezahlter Gebühren). Ein Downgrade in einen niedrigeren Tarif oder Funktionsumfang ist erst zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit wirksam. Ein Rückwechsel auf einen kostenlosen Basis-Tarif (sofern ein solcher angeboten wird) ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer zwischenzeitlich einen höheren, kostenpflichtigen Tarif genutzt hat.
(2) Vertragslaufzeit und Verlängerung: Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Abonnement-Modell. Der Nutzer kann je nach Angebot zwischen einem monatlichen oder jährlichen Abo wählen. Die Vertragsdauer beträgt entsprechend einen Monat bzw. ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um die gleiche Dauer (weiteren Monat bzw. weiteres Jahr), sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Kündigung: Der Nutzer kann den Vertrag zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei monatlicher Laufzeit muss die Kündigung spätestens am letzten Tag des laufenden Monats beim Anbieter eingehen, bei jährlicher Laufzeit spätestens am letzten Tag des laufenden Vertragsjahres. Zur Vereinfachung kann die Kündigung vom Nutzer direkt online im Benutzerkonto ausgesprochen werden. Eine Kündigungsfrist (über das Vertragsende hinaus) besteht nicht – die Kündigung wird also zum Ablauf der aktuellen bezahlten Periode wirksam. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Nutzers zu Digiclose zum Vertragsende deaktiviert; eine weitere Nutzung ist dann nicht mehr möglich.
(4) Ausserordentliche Kündigung: Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer trotz Mahnung in Zahlungsverzug bleibt, erheblich gegen diese Nutzungsbedingungen verstösst (z.B. gegen die in §5 definierten Pflichten) oder die Nutzung der Plattform durch den Nutzer Rechte Dritter verletzt oder gesetzliche Bestimmungen verletzt. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch den Anbieter besteht kein Anspruch des Nutzers auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.
(5) Daten bei Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrags wird der Anbieter die vom Nutzer auf der Plattform gespeicherten personenbezogenen Daten und Inhalte des Nutzers innerhalb von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung unwiederbringlich löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Nutzer sollte daher rechtzeitig vor Vertragsende eigene Daten exportieren oder sichern. Auf Verlangen des Nutzers wird der Anbieter dem Nutzer – gegen Vergütung des Aufwandes – innerhalb eines Monats nach Vertragsende Unterstützung bei der Datenmigration oder einem Datenexport leisten, soweit dies technisch sinnvoll machbar ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise und Abrechnungszeitraum: Die aktuellen Preise der einzelnen Tarife (Abonnementgebühren) sind auf der Website oder im Bestellvorgang angegeben. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Die Abrechnung des gewählten Tarifs erfolgt jeweils im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode – bei monatlicher Laufzeit monatlich im Voraus, bei jährlicher Laufzeit für das gesamte Jahr im Voraus.
(2) Zahlungsverzug: Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug, wird der Anbieter den Nutzer zunächst eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen und mahnen. Bleibt die Zahlung daraufhin weiterhin aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform vorübergehend zu sperren, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind. Gerät der Nutzer über einen Zeitraum von 90 Tagen in Verzug und zahlt auch innerhalb einer vom Anbieter gesetzten weiteren Nachfrist nicht, so kann der Anbieter den Vertrag ausserordentlich fristlos kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung aus Zahlungsverzug haftet der Nutzer dem Anbieter für den entstandenen Schaden; weitergehende Ansprüche des Anbieters (z.B. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe) bleiben unberührt.
(3) Preisänderungen: Der Anbieter behält sich vor, die Preise und Gebühren für die Nutzung von Digiclose anzupassen (etwa bei Erweiterung des Leistungsumfangs oder Kostenänderungen). Preisänderungen werden dem Nutzer rechtzeitig vor der nächsten Verlängerung seines Abos mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer der Preisänderung nicht innerhalb von 30 Tagen oder nutzt er die Plattform nach Inkrafttreten der neuen Preise weiter, gelten die geänderten Preise als genehmigt. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird der Anbieter den Nutzer in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs steht beiden Parteien das Recht zu, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu kündigen, ohne dass dem Nutzer daraus Nachteile entstehen.
(4) Kein Rückerstattungsanspruch: Soweit nicht in diesen Bedingungen oder gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, sind Rückerstattungen von Zahlungen ausgeschlossen. Insbesondere bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtnutzung der Dienste während einer laufenden Vertragsperiode besteht kein Anspruch des Nutzers auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte. Der Anbieter kann in Ausnahmefällen und nach eigenem Ermessen freiwillig eine Kulanz-Erstattung gewähren; ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
§ 4 Pflichten des Nutzers
(1) Technische Voraussetzungen: Der Nutzer ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die zur Nutzung von Digiclose erforderliche Hardware, Software und Internetverbindung bereitzustellen. Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschliesslich online über einen Webbrowser; der Nutzer benötigt einen marktüblichen, aktuellen Browser (z.B. Chrome, Firefox, Safari) und Internetzugang. Der Anbieter übergibt die Software-Dienste am Routerausgang des Rechenzentrums (Übergabepunkt); für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung jenseits dieses Übergabepunkts (Internetverbindung des Nutzers) sowie die Ausstattung der Nutzer-Hardware übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Eine entsprechende Beratung hierzu schuldet der Anbieter nicht.
(2) Sorgfaltspflichten für Zugangsdaten: Der Nutzer hat die Zugangsdaten zu seinem Digiclose-Benutzerkonto (Benutzername, Passwort etc.) sicher und vertraulich aufzubewahren. Er darf diese Daten nicht an unbefugte Dritte weitergeben und muss sicherstellen, dass ausschliesslich von ihm autorisierte Personen Zugriff auf die Plattform erhalten. Sollte der Nutzer Anzeichen dafür haben, dass Unbefugte Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt haben, hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren, damit geeignete Massnahmen (z.B. Sperrung und Vergabe neuer Zugangsdaten) ergriffen werden können. Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, der Anbieter hat den unberechtigten Zugriff auf die Zugangsdaten zu vertreten (z.B. durch eigene grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Nutzer Integrationen Dritter mittels API-Schlüssel Zugang zu seinem Digiclose-Benutzerkonto gewährt.
(3) Angaben und Mitwirkung: Der Nutzer ist verpflichtet, im Registrierungsprozess und bei der Nutzung der Plattform wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen (z.B. aktuelle Kontaktdaten, Unternehmensinformationen) und diese Daten bei Änderungen unverzüglich im Benutzerkonto zu aktualisieren. Der Nutzer hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Mitwirkungsleistungen erbracht werden, soweit sie für die Vertragserfüllung durch den Anbieter nötig.
(4) Verbotene Nutzungsarten: Dem Nutzer ist jede Aktivität auf oder im Zusammenhang mit Digiclose untersagt, die gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die guten Sitten verletzt. Insbesondere dürfen über die Plattform keine rechtswidrigen, schädigenden oder anstössigen Inhalte verbreitet oder Handlungen vorgenommen werden. Untersagt sind dem Nutzer insbesondere folgende Verhaltensweisen:
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Gesetzwidrige Inhalte: Das Einstellen, Speichern, Versenden oder Bewerben von Inhalten, Produkten oder Dienstleistungen, die gesetzwidrig sind. Insbesondere sind pornografische, gewaltverherrlichende, extremistische oder jugendgefährdende Inhalte verboten, ebenso Inhalte, die Datenschutzgesetze verletzen, zu Betrug auffordern oder sonstwie rechtswidrig oder sittenwidrig sind.
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Verletzung von Rechten Dritter: Die Nutzung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Materialien (z.B. Texte, Bilder, Software), die urheberrechtlich geschützt oder anderweitig rechtlich geschützt sind, ohne entsprechende Berechtigung des Rechteinhabers. Ebenso untersagt ist es, andere Personen (inklusive andere Nutzer oder Dritte) durch Inhalte zu beleidigen, zu verleumden oder in ihren Persönlichkeitsrechten zu verletzen.
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Schädliche Dateien und Spam: Die Verbreitung von Malware wie Viren, Würmern, Trojanern oder anderen schädlichen Dateien über die Plattform ist verboten. Ebenfalls untersagt ist das massenhafte Versenden von unaufgeforderten Nachrichten (Spam), Kettenbriefen oder vergleichbaren belästigenden Mitteilungen über etwaige Kommunikationsfunktionen von Digiclose.
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Extremistische oder hetzerische Inhalte: Die Verbreitung von obszönen, sexuell geprägten oder anderweitig anstössigen Inhalten sowie solche Kommunikation, die Rassismus, Fanatismus, Hass oder Gewalt fördert oder unterstützt, ist streng untersagt.
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Störung von Betrieb und Sicherheit: Jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb von Digiclose zu beeinträchtigen oder die System-Infrastruktur des Anbieters übermässig zu belasten, ist verboten. Insbesondere sind Angriffe auf die Systemsicherheit (z.B. Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken), das Umgehen von Zugriffsbeschränkungen oder das massenhafte automatisierte Auslesen der Plattform (z.B. via Bots/Skripte ausserhalb der bereitgestellten Schnittstellen) untersagt. Ebenso wenig darf die Plattform genutzt werden, um wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu unterstützen (z.B. unlautere Werbemassnahmen).
Sollte der Nutzer gegen die genannten Verbote verstossen, ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen geeignete Massnahmen zu ergreifen. Diese reichen von der Löschung oder Sperrung der betreffenden rechtswidrigen Inhalte, über die temporäre Sperrung des Benutzerkontos, bis hin zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund gemäss § 2 (4). Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
(5) Verantwortlichkeit für Inhalte und Daten: Der Nutzer ist für sämtliche Inhalte, Daten und Informationen, die er in Digiclose eingibt, hochlädt oder in sonstiger Weise verarbeitet, allein verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Anbieter prüft die vom Nutzer eingestellten Inhalte grundsätzlich nicht und übernimmt keine Verantwortung für deren Richtigkeit, Qualität oder Rechtmässigkeit. Der Nutzer verpflichtet sich, nur solche personenbezogenen Daten (z.B. Kundendaten) in Digiclose zu verarbeiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist (etwa weil entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen oder gesetzliche Erlaubnistatbestände greifen). Insbesondere beim Versand von E-Mails oder Angeboten an Kontakte über die Plattform hat der Nutzer die geltenden Datenschutz- und Wettbewerbsregeln (z.B. UWG betreffend Werbung per E-Mail) eigenverantwortlich einzuhalten.
(6) Datensicherung durch den Nutzer: Soweit nicht ausdrücklich als Leistungsmerkmal des gebuchten Tarifs vereinbart, obliegt die Sicherung der Daten dem Nutzer selbst. Der Nutzer sollte in regelmässigen Abständen eigene Backup-Kopien der eingestellten Daten und Export-Dateien erstellen, um bei Verlust der Daten – gleich aus welchem Grund – eine Rekonstruktion zu ermöglichen. Der Anbieter ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht verpflichtet, über seine eigenen betrieblichen Backup-Routinen hinaus spezielle Datensicherungen für den Nutzer vorzuhalten.
§ 5 Rechte an der Software
(1) Nutzungsrechte des Nutzers: Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Vertragsdauer das nicht-ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform Digiclose in dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Umfang zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkt und dient ausschliesslich dem Geschäftszweck des Nutzers im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten. Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt, die Software oder Teile davon ausserhalb der bestimmungsgemässen Nutzung zu verwerten. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Digiclose-Plattform oder Teile daraus zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, ausser soweit dies zur vertragsgemässen Nutzung der Plattform erforderlich ist oder gesetzlich zwingend erlaubt wird. Unzulässig ist insbesondere auch der Verkauf, die Vermietung oder Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte sowie das Auslesen oder Reengineering des Quellcodes, soweit nicht gesetzlich erlaubt.
(2) Updates und neue Versionen: Die vorstehenden Nutzungsrechte gelten auch für alle während der Vertragslaufzeit bereitgestellten Updates, Upgrades, Erweiterungen oder neuen Versionen der Software Digiclose. Der Anbieter ist bemüht, die Software laufend zu verbessern und an technische Entwicklungen anzupassen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Nutzers auf Bereitstellung von zukünftigen Funktionen oder Erweiterungen, ausser diese sind Teil des Leistungsumfangs des gebuchten Tarifs oder wurden ausdrücklich zugesagt.
(3) Rechte an Nutzerinhalten: Sämtliche Inhalte, die der Nutzer selbst auf der Plattform erstellt, hochlädt oder zum Abruf bereitstellt (z.B. Kundendaten, Angebotsdokumente, Texte, Grafiken), verbleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des Nutzers. Der Anbieter beansprucht an solchen vom Nutzer eingebrachten Inhalten keine Rechte; er erhält lediglich für die Vertragsdauer das Recht, die Nutzerinhalte zum Zwecke der Leistungserbringung zu verarbeiten (z.B. Hosting und Backup der Daten). Nach Vertragsende wird der Anbieter keine derartigen Inhalte zurückbehalten (vgl. Datenlöschung in § 2 (5)).
(4) Rechte des Anbieters: Im Übrigen stehen alle Rechte an der Softwareplattform Digiclose sowie an den zugrunde liegenden Konzepten, Techniken und Datenbanken ausschliesslich dem Anbieter und seinen Lizenzgebern zu. Immaterialgüterrechte (wie Urheberrechte, Marken, Datenbankrechte) an der Software und den Inhalten des Anbieters verbleiben stets beim Anbieter. Der Nutzer erwirbt durch diesen Vertrag ausser dem in (1) bezeichneten Nutzungsrecht keinerlei Rechte an der Software oder an Marken, Kennzeichen, Domainnamen oder Geschäftsgeheimnissen des Anbieters.
§ 6 Gewährleistung und Verfügbarkeit
(1) Störungsfreie Bereitstellung: Der Anbieter ist bestrebt, die Verfügbarkeit von Digiclose an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr (24/7) sicherzustellen und den Dienst soweit möglich unterbrechungsfrei zu betreiben. Der Anbieter hält seine Systeminfrastruktur auf einem dem aktuellem technischen Standard entsprechenden Niveau und sorgt für angemessene Sicherheitsmassnahmen, um einen ordnungsgemässen Betrieb zu ermöglichen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine völlig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit technisch nicht garantiert werden kann. Kurzzeitige Betriebsunterbrechungen können insbesondere aufgrund von höherer Gewalt, notwendigen Wartungsarbeiten, Updates, technischen Störungen oder aufgrund von Problemen ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z.B. Ausfall der Telekommunikationsverbindungen bei Dritten) auftreten.
(2) Wartung und Updates: Der Anbieter bemüht sich, etwaige Wartungsarbeiten oder System-Upgrades möglichst so durchzuführen, dass die Nutzung für den Nutzer wenig beeinträchtigt wird. Planbare Wartungsarbeiten, Erweiterungen der Dienste oder die Einführung neuer Hardware-/Software werden – soweit möglich – ausserhalb üblicher Geschäftszeiten vorgenommen. Sollte es dennoch zu vorhersehbaren vorübergehenden Betriebsunterbrechungen kommen, wird der Anbieter die Nutzer so früh wie möglich über Zeitpunkt und Dauer informieren (z.B. per E-Mail oder Hinweis in der Anwendung). Bei unvorhergesehenen Störungen wird der Anbieter den Nutzer ebenfalls schnellstmöglich in Kenntnis setzen und im Rahmen seiner Möglichkeiten daran arbeiten, die Beeinträchtigung so bald wie möglich zu beheben.
(3) Kein darüber hinausgehendes Leistungsversprechen: Der Anbieter übernimmt – abgesehen von den vorstehenden Bestimmungen – keine Gewähr dafür, dass die Plattform jederzeit ohne Unterbrechung oder Fehler funktioniert und dass die in Digiclose enthaltenen Funktionen sämtlichen spezifischen Anforderungen des Nutzers genügen. Insbesondere wird keine Zusicherung abgegeben, dass durch die Nutzung der Software bestimmte Erfolge oder Umsätze erzielt werden können. Dem Nutzer ist bewusst, dass Software naturgemäss nie völlig frei von Fehlern sein kann; der Anbieter sichert jedoch zu, bekannt werdende erhebliche Mängel, die die Nutzung der vertraglichen Hauptleistungen wesentlich beeinträchtigen, innerhalb angemessener Frist zu beheben. Im Übrigen gelten für Mängel die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, wobei im Verhältnis zu Unternehmern die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen massgeblich sind.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Grundsatz: Der Anbieter erbringt alle Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach anerkannten fachlichen Standards. Für Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung von Digiclose entstehen, haftet der Anbieter jedoch ausschliesslich nach Massgabe der folgenden Regelungen.
(2) Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen: Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden hingegen ist eine Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, ausser der Schaden betrifft die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit der Anbieter dem Grunde nach haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Keine Haftung für Folgeschäden: Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Datenverluste oder sonstige mittelbare Schäden des Nutzers. Dieser Haftungsausschluss gilt – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund und auch für den Fall, dass solche Schäden bei Dritten entstehen oder der Anbieter auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
(4) Haftungsausschluss in Sonderfällen: In folgenden Fällen ist eine Haftung des Anbieters ebenfalls – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen bzw. beschränkt:
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Höhere Gewalt: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. Ereignissen, die von aussen eintreten und unvorhersehbar, unvermeidbar sowie ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierzu zählen u.a. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Kriege, Terror, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Stromausfälle. Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, der die Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist der Anbieter für die Dauer der Behinderung von seinen Leistungspflichten befreit. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als vier Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach dem Rücktritt werden dem Nutzer in diesem Fall erstattet.
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Drittsoftware und externe Dienste: Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Schäden oder Verluste, die auf der Verwendung von Software oder Dienstleistungen Dritter beruhen, welche der Anbieter zwar im Rahmen von Digiclose einbindet oder dem Nutzer zugänglich macht, die aber nicht seiner Kontrolle unterliegen. Dies betrifft z.B. Ausfälle oder Fehler von externen Zahlungssystemen (Stripe), von integrierten Telefonie- oder E-Mail-Diensten oder von Schnittstellen zu anderen Plattformen (z.B. Digistore24, Zapier). Ebenso übernimmt der Anbieter keine Haftung dafür, dass externe Dienste jederzeit fehlerfrei mit Digiclose zusammenarbeiten.
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Inhalte des Nutzers: Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der vom Nutzer in Digiclose eingegebenen oder verarbeiteten Daten und Inhalte. Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer falsche, unvollständige oder rechtswidrige Daten verwendet (z.B. unzutreffende Kundenkontakte, fehlerhafte Rechnungsangaben), hat der Nutzer selbst zu tragen. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass der Nutzer mit Hilfe der Software bestimmte rechtliche Pflichten erfüllt (z.B. buchhalterische oder steuerliche Anforderungen); die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Nutzung der Software liegt beim Nutzer.
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Verlust von Daten: Soweit ein vom Anbieter zu vertretener Datenverlust vorliegt, beschränkt sich die Haftung dem Grunde nach auf denjenigen Aufwand, der entsteht, um die verlorenen Daten anhand vorhandener Sicherungskopien beim Anbieter oder – sofern nach (6) vorgesehen – beim Nutzer selbst wiederherzustellen. Ein darüber hinausgehender Ersatz des Datenverlustes ist ausgeschlossen, insbesondere haftet der Anbieter nicht für den Aufwand einer vom Nutzer vorzunehmenden Rekonstruktion von Daten, wenn der Nutzer die Daten nicht entsprechend seiner Pflicht in § 4 (6) selbst gesichert hat.
(5) Haftung des Nutzers (Freistellung): Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von vom Nutzer zu vertretenden Rechtsverletzungen geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen vom Nutzer verletzter Urheber-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte, oder wegen vom Nutzer begangener Wettbewerbsverstösse oder sonstiger Gesetzesverstösse im Zusammenhang mit der Nutzung von Digiclose. Der Nutzer übernimmt in diesem Umfang auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters einschliesslich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Anbieter den Nutzer über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert und dem Nutzer die Möglichkeit zur Verteidigung (mit Unterstützung des Anbieters) gegen die Ansprüche belässt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Anwendbare Datenschutzgesetze: Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers (bzw. dessen Mitarbeiter) und gegebenenfalls der vom Nutzer in Digiclose hinterlegten Kontaktpersonen ausschliesslich im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung, berechtigtes Interesse) vorliegt. Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung des Anbieters beschrieben, die auf der Website abrufbar ist.
(2) Auftragsdatenverarbeitung Digistore24: Der Anbieter ist in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten des Nutzers Auftragsverarbeiter von Digistore24 im Rahmen eines bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrages gemäss Art. 28 ff. DSGVO.
(3) Auftragsdatenverarbeitung Nutzer: Soweit der Nutzer mit Hilfe von Digiclose personenbezogene Daten Dritter (etwa seiner Kunden oder Interessenten) erhebt, verarbeitet oder nutzt, bleibt der Nutzer hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter agiert insoweit lediglich als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgesetze. Die entsprechende Vereinbarung dazu befindet sich in Anhang 1 dieses Leistungsvertrags. Der Anbieter wird solche personenbezogenen Daten ausschliesslich nach Weisung des Nutzers und zur Bereitstellung der vereinbarten Leistungen verarbeiten. Der Nutzer stellt sicher, dass er die betreffenden personenbezogenen Daten rechtmässig verwenden darf (z.B. durch Einholung erforderlicher Einwilligungen).
(4) Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und
- durchführung vom jeweils anderen erhaltenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich markierte Informationen des jeweils anderen dürfen weder offen gelegt noch unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort. Zulässig ist die Offenlegung vertraulicher Informationen nur, soweit eine Partei gesetzlich oder durch vollstreckbaren behördlichen oder gerichtlichen Beschluss dazu verpflichtet ist – in einem solchen Fall wird die betroffene Partei, sofern zulässig, den Vertragspartner vorab informieren. Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Nutzers als Referenz zu verwenden, sofern der Nutzer dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Support und Kundendienst
(1) Supportumfang: Der Anbieter stellt dem Nutzer Supportleistungen für die Plattform zur Verfügung, um einen erfolgreichen Einsatz von Digiclose zu gewährleisten. Nach Eröffnung des Benutzerkontos kann sich der Nutzer mit technischen Fragen, Anwendungsproblemen oder Fehlermeldungen an den Support des Anbieters wenden (derzeit via E-Mail an die offizielle Support-Adresse oder über ein im Tool bereitgestelltes Ticketsystem). Der Anbieter unterstützt den Nutzer im Rahmen des Zumutbaren bei der Analyse und Behebung von Problemen und gibt Hilfestellung zur Bedienung der Software.
(2) Kosten und Reaktionszeit: Die Behebung von Störungen, die vom Anbieter zu vertreten sind (z.B. Programmfehler im Verantwortungsbereich des Anbieters), ist für den Nutzer kostenlos. Die Beratung des Nutzers hinsichtlich der Anwendung der vertraglich geschuldeten Funktionen ist ebenfalls im Leistungsumfang enthalten. Nicht vom Vertrag umfasste Zusatzleistungen (z.B. individuelle Schulungen, Beratungsleistungen vor Ort oder Anpassungen) können gesondert vereinbart und berechnet werden. Der Anbieter bemüht sich um zeitnahe Reaktion auf Supportanfragen innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten; ein bestimmter Fix-Supportlevel (SLA) ist – sofern nicht individuell vereinbart – jedoch nicht geschuldet.
(3) Self-Service und Sondervereinbarungen: Der Anbieter stellt auf der Website bzw. in der Knowledge-Base Hilfsmaterialien zur Verfügung, darunter Anleitungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Der Nutzer ist gehalten, zunächst diese Ressourcen zu konsultieren. Auf Wunsch des Nutzers können individuelle Support-Vereinbarungen (z.B. erweiterter Premium-Support oder kürzere Reaktionszeiten) gegen zusätzliches Entgelt getroffen werden.
§ 10 Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen – etwa bei Einführung neuer Funktionen, bei Änderung der Rechtslage oder bei Regelungslücken. Über geplante Änderungen wird der Anbieter den Nutzer in geeigneter Weise informieren, beispielsweise per E-Mail oder durch Hinweis beim Login.
(2) Zustimmung durch Stillschweigen: Die Änderungen treten – soweit nicht ausdrücklich später wirksam werdend angekündigt – 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung in Kraft, sofern der Nutzer nicht binnen dieser Frist schriftlich oder in Textform widerspricht. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Widerspricht der Nutzer nicht oder nutzt er die Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert und werden Teil des Vertrags. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter den Nutzer in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
(3) Form der Änderungen: Änderungen der Nutzungsbedingungen bedürfen der Schrift- oder Textform (E-Mail ist ausreichend). Einseitige Änderungen ohne Information des Nutzers sind ausgeschlossen. Die jeweils aktuelle Fassung der Bedingungen wird vom Anbieter online veröffentlicht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Auf diese Nutzungsbedingungen und sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht anwendbar. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) sowie etwaige kollisionsrechtliche Normen finden keine Anwendung.
(2) Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters in Risch (Kanton Zug), Schweiz. Der Anbieter ist daneben berechtigt, Ansprüche gegen den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.
(3) Vertragssprache: Diese Nutzungsbedingungen werden in deutscher Sprache bereitgestellt und der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Sofern Übersetzungen dieser Bedingungen in andere Sprachen verwendet werden, dient dies nur der Verständigung. Bei Auslegungsdifferenzen geht die deutsche Fassung vor.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt rückwirkend diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
(5) Keine Nebenabreden: Diese Nutzungsbedingungen regeln abschliessend die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung von Digiclose. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (einschliesslich dieser Nutzungsbedingungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst.
(6) Übertragung des Vertrags: Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen oder abzutreten. Der Anbieter kann den Vertrag sowie die Rechte und Pflichten hieraus an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung übernehmen bzw. übertragen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Nutzers beeinträchtigt werden.
Anhang 1: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 9 DSG und Art. 28 DSGVO
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ("AVV") ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen ("Vertrag") zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Der Anbieter wird nachfolgend als "Auftragsverarbeiter" oder "Auftragnehmer" und der Kunde als "Verantwortlicher" oder "Auftraggeber" bezeichnet. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten des Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. DSGVO sowie Art. 5 lit. k DSG und Art. 28 DSGVO sowie Art.9 DSGVO.
Die Parteien wollen ihren wechselseitigen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nach Art.9 DSG und Art. 28 DSGVO im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses Rechnung tragen und schliessen deswegen nachstehende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung:
§ 1) Gegenstand und Dauer
(1) Gegenstand
(a) Inhaltlicher Geltungsbereich
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ergänzt und konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien aus dem Vertragsverhältnis, welches durch die Registrierung unter app.digiclose.ai zustande kommt.
Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die zur Zurverfügungstellung der Plattform "digiclose" als Software-as-a-Service ("SaaS") für den Verantwortlichen und Übernahme der Tätigkeiten im Bereich Administration und Support der Plattform durch den Auftragsverarbeiter.
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gilt für sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, bei denen Beschäftigte und/oder – soweit gemäss nachstehendem § 7 zulässig – Subunternehmer des Auftragnehmers personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
(b) Räumlicher Geltungsbereich
Nach dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer innerhalb der Schweiz, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes zulässig.
Eine Verarbeitung ausserhalb der EU und des EWR darf nur erfolgen, wenn der Auftragsverarbeiter den Auftraggeber mit einer angemessenen Frist darüber informiert hat, der Auftraggeber dieser vorher zugestimmt hat und wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 16 DSG und Art. 44 ff. DSGVO durch eine der nachfolgend aufgeführten Massnahmen erfüllt sind. Das angemessene Schutzniveau
-
ist festgestellt durch einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 16 Abs. 1 DSG und Art. 45 Abs. 3 DSGVO);
-
wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 16 Abs. 2 lit. e DSG und Art. 46 Abs. 2 lit. b in Verbindung mit Art. 47 DSGVO);
-
wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 Abs. 2 lit. b und lit. d DSG und Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DSGVO);
-
wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art. 46 Abs. 2 lit. e in Verbindung mit Art. 40 DSGVO);
-
wird hergestellt durch einen genehmigten Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f in Verbindung mit Art. 42 DSGVO);
-
wird hergestellt durch sonstige Massnahmen (Art. 16 Abs. 2 lit a und c DSG, Art. 46 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. a und b DSGVO)
(2) Dauer
Diese Vereinbarung tritt mit Registrierung unter app.digiclose.ai in Kraft und endet mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(3) Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere vor, wenn
-
der Auftragnehmer trotz Abmahnung durch den Auftraggeber die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers befugten Personen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet hat und diese keiner angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;
-
der Auftragnehmer den Auftraggeber entgegen § 9 Abs. 2 nicht oder nicht unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten informiert (Art. 24 Abs. 3 DSG und Art. 33 Abs. 2 DSGVO);
-
der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen seiner Meldepflicht nach Art. 24 DSG und Art. 33 und 34 DSGVO nicht oder nicht unverzüglich oder nicht vollständig informiert hat;
-
der Auftragnehmer Weisungen des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will;
Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn
- der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht oder nicht rechtzeitig über Änderungen in den Datenverarbeitungsvorgängen informiert;
- der Auftraggeber den Auftragnehmer entgegen § 5 trotz nochmaliger Aufforderung des Auftragnehmers nicht anweist, personenbezogene Daten einer betroffenen Person zu löschen, ihre Verarbeitung einzuschränken, zu berichtigen oder hiervon abzusehen oder bei Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit nach Art. 28 DSG und Art. 20 Abs. 1 DSGVO einer betroffenen Person ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen.
§ 2) Verantwortungsbereiche
Beide Parteien verpflichten sich, die zur Anwendung kommenden Datenschutzgesetze (insbesondere die Bestimmungen der DSGVO und des DSG) einzuhalten. Die Parteien gehen davon aus, dass der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 9 DSG und Art. 28 DSGVO für den Auftraggeber tätig wird. Wenn und soweit der Auftragnehmer jetzt oder künftig Leistungen erbringen soll, die nicht nach dieser Vereinbarung privilegiert sind, werden die Parteien schriftlich ergänzende Bestimmungen zum Datenschutz treffen, insbesondere diese Vereinbarung ergänzen oder eine neue Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschliessen.
Auf Anfrage der Aufsichtsbehörde arbeiten Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen (Art. 31 DSGVO).
Im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung gelten nachfolgende Verantwortungsbereiche:
(1) Verantwortung des Auftraggebers
-
Der Auftraggeber bestimmt die Zwecke und die Ziele der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Dies geschieht durch die in § 1 (1) (a) spezifizierten Vertragsdokumente und deren Anlagen sowie ergänzend durch die nach Massgabe dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer nach § 10 zu erteilenden Weisungen.
-
Der Auftraggeber ist im Hinblick auf das Vertragsverhältnis und die in dessen Durchführung vom Auftragnehmer zu verarbeitenden Daten für die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des DSG, verantwortlich. Der Auftraggeber ist insbesondere für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmässigkeit und die Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 DSG und Art. 6 DSGVO sowie die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 25-29 DSG und Art. 12–22 DSGVO verantwortlich.
-
Der Auftraggeber behält die volle Kontrolle über die vom Auftragnehmer zu verarbeitenden Daten. Sämtliche verarbeiteten Daten stehen ausschliesslich dem Auftraggeber zu.
(2) Verantwortung des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten, die er im Rahmen dieser Vereinbarung im Auftrag für den Auftraggeber verarbeitet, ausschliesslich zur Erfüllung des im Vertrag sowie in etwaigen nach Massgabe dieser Vereinbarung zu erteilenden Weisungen beschriebenen Zwecken verarbeiten.
- Verlangt der Auftraggeber seine Daten – egal aus welchem Grund – heraus, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.
§ 3) Art, Ziel und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Art und Zweck der Datenverarbeitung
Art, Ziel und Zweck der Datenverarbeitung sind im Einzelnen in § 1 des Vertrags spezifiziert. Die Parteien sind sich einig, dass ausschliesslich der Auftraggeber die Zwecke und Ziele der Verarbeitung bestimmt. Dies geschieht durch den Vertrag und die nach Massgabe dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer zu erteilenden Weisungen nach § 7.
(2) Art der Daten der Datenverarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten unter dem Vertragsverhältnis und dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sind folgende Verarbeitungsvorgänge:
-
das Erheben
-
das Erfassen
-
die Organisation
-
das Ordnen
-
die Speicherung
-
das Auslesen
-
das Abfragen
-
die Verwendung
-
die Offenlegung durch Übermittlung
-
die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung
-
den Abgleich oder die Verknüpfung
-
die Einschränkung der Verarbeitung
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet der Auftragnehmer folgende Arten von Daten:
-
Personenstammdaten
-
Kommunikationsdaten (zum Beispiel Telefon, E-Mail)
-
Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkte- bzw. Vertragsinteresse)
-
Kundenhistorie
-
Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten (z.B. Rechnungsanschrift, Bankverbindung)
-
Daten des Kunden (z.B. Produktinformationen)
-
Mitarbeiter und Freelancer des Kunden (z.B. Login-Daten, Name, Informationen zur Provisionszahlung)
-
Interessenten des Kunden (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Informationen zu Gesprächen, Informationen zu gekauften Produkten)
(3) Kategorien betroffener Personen
Der Kreis der durch die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung betroffenen Personen umfasst:
- Kunden und dessen Mitarbeiter und Freelancer
- Interessenten des Kunden
§ 4) Technische und organisatorische Massnahmen (Art. 8 DSG und Art. 32 DSGVO)
(1) Nachweis der technischen und organisatorischen Massnahmen
Vor Abschluss dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und vor Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer hat dieser dem Auftraggeber die Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung nach Massgabe dieser Vereinbarung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die so dokumentierten Massnahmen Grundlage dieses Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen und zu dokumentieren.
(2) Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus
Der Auftragnehmer wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Dazu werden die Schutzziele von Art. 8 DSG und Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird.
(3) Beschreibung der technisch-organisatorischen Massnahmen
Zur Gewährleistung eines dem Risiko der Datenverarbeitung nach dem Vertrag angemessenen Schutzniveau hat der Auftragnehmer die in seinem (Daten-)Sicherheitskonzept aufgeführten technischen und organisatorischen Massnahmen gem. Art. 8 DSG und Art. 24, 32 DSGVO getroffen.
Dieses beinhaltet im Wesentlichen folgende technische und organisatorische Massnahmen:
-
Massnahmen zur Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO).
-
Massnahmen zur Gewährleistung der Fähigkeit, die Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO), Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO), Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen.
-
Massnahmen zur Gewährleistung der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO).
-
Ein Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 Abs. 1 lit. d, Art. 25 Abs. 1 DSGVO).
(4) Technischer Fortschritt und Änderung der technisch-organisatorischen Massnahmen
Die in dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung beschriebenen technischen und organisatorischen Massnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Dem Auftragnehmer ist es deshalb gestattet, alternative adäquate Massnahmen umzusetzen, wenn und soweit das Sicherheitsniveau der festgelegten Massnahmen nicht unterschritten wird.
(5) Informationspflicht des Auftragnehmers
Bei Störungen oder Unregelmässigkeiten wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich unterrichten.
§ 5) Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(1) Die im Auftrag des Auftraggebers verarbeiteten Daten darf der Auftragnehmer nur nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen, übertragen oder ihre Verarbeitung einschränken. Wenn sich eine betroffene Person zu diesem Zweck direkt an den Auftragnehmer wendet, hat dieser ein solches Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten.
Ansprechpartner für solche Anfragen beim Auftraggeber ist: [email protected]
(2) Der Ansprechpartner des Auftraggebers wird das Ersuchen prüfen und dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen, ob es berechtigt war oder nicht und den Auftragnehmer anweisen, die Berichtigung, Löschung, Übertragung oder Einschränkung der Verarbeitung vorzunehmen. Die Weisung ist von beiden Parteien zu dokumentieren.
§ 6) Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung folgende gesetzliche Pflichten nach Art. 28–33 DSGVO:
-
dem Auftraggeber auf Anforderung die Angaben nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO zur Verfügung zu stellen;
-
die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen des Auftragnehmers zur Vertraulichkeit gemäss Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b DSGVO zu verpflichten;
-
den Auftraggeber im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen mit technischen und organisatorischen Massnahmen dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrung der Rechte der betroffenen Personen (Art. 12–22 DSGVO) nachzukommen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. e DSGVO);
-
den Auftraggeber bei den in Art. 32–36 DSGVO genannten Pflichten zu unterstützen; insbesondere den Auftraggeber unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren (Art. 24 Abs. 3 DSG und Art. 28 Abs. 3 lit. f in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 DSGVO);
-
für Zwecke der Auswahl durch den Auftraggeber und der Kontrollen und Überprüfungen seines Verhaltens, nachzuweisen, dass er die von dem Auftraggeber geforderten hinreichenden Garantien (Art. 28 Abs. 1 DSGVO) bieten kann.
§ 7) Einschaltung von Subunternehmern
(1) Grundsätze für die Einschaltung von Subunternehmern
Die Einschaltung von Subunternehmern ist grundsätzlich gestattet. Über die Hinzuziehung von weiteren Subunternehmern wird der Auftragnehmer den Auftraggeber mit einer angemessenen Frist informieren. In diesem Fall wird der Auftragnehmer mit dem Subunternehmer eine Vereinbarung nach Massgabe des Art. 28 Abs. 2–4 DSGVO abschliessen.
Die aktuelle Liste der genehmigten Subunternehmer ist in der Datenschutzerklärung des Anbieters einsehbar, welche unter digiclose.ai/datenschutz abrufbar ist.
(2) Anforderungen an die Einschaltung von Subunternehmern
Schaltet der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund der allgemeinen schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers Subunternehmer ein, so wird der Auftragnehmer seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Subunternehmern so gestalten und entsprechend dokumentieren, dass sie den Anforderungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit wie sie im Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bestehen, entsprechen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
(3) Kontrollrechte des Auftraggebers
Dem Auftraggeber sind Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zur Feststellung, ob geeignete technische und organisatorische Massnahmen ergriffen wurden, die sicherstellen, dass die Datenverarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht, einzuräumen.
(4) Weitergabe personenbezogener Daten an den Subunternehmer
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Subunternehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
(5) Leistungen ausserhalb der EU/des EWR
Erbringt der Subunternehmer die vereinbarte Leistung ausserhalb der EU/des EWR, stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Massnahmen sicher.
§ 8) Kontroll- und Zutrittsrechte des Auftraggebers, Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers
(1) Nachweis der Umsetzung der technischen und organisatorischen Massnahmen
Im Hinblick auf die Nachweispflichten des Auftraggebers nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO und dessen Überprüfungsrechte nach Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Laufzeit dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Massnahmen überzeugen kann.
(2) Überprüfungen beim Auftragnehmer
Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die dem Auftragnehmer rechtzeitig anzukündigen sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung durch den Auftragnehmer zu überzeugen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
§ 9) Mitzuteilende Verstösse
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art. 24 Abs. 3 DSG und Art. 33, 34 DSGVO genannten Pflichten zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und zur Benachrichtigung der betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO).
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten durch ihn oder durch die bei ihm beschäftigten Personen unverzüglich, sobald ihm diese bekannt werden.
(2) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass nach Art. 24 DSG und Art. 33 Abs. 2 DSGVO Informationspflichten im Falle einer Verletzung personenbezogener Daten bestehen. Deshalb sind solche Vorfälle unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
§ 10) Weisungsbefugnisse
(1) Weisungen des Auftraggebers
Der Auftragnehmer wird Weisungen des Auftraggebers, die sich auf die Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Zweck und Ziel der Verarbeitung beziehen, beachten. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person wird die personenbezogenen Daten ausschliesslich nach den Weisungen des Auftraggebers, einschliesslich der in dieser Vereinbarung eingeräumten Befugnisse, verarbeiten und nutzen.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der im Vertragswerk getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang, Ziele und Zweck der Datenverarbeitung vor.
(2) Weisungsberechtigte des Auftraggebers
Weisungsberechtigte seitens des Auftraggebers ist: Nutzer gemäss Vertrag
Weisungsempfänger seitens Auftragnehmer ist: [email protected]
(3) Hinweispflicht
Sofern der Auftragnehmer der Auffassung ist, dass die Ausführung von Weisungen des Auftraggebers zu einer Verletzung von Datenschutzbestimmungen führen könnte oder rechtswidrig ist, ist er verpflichtet, den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen.
§ 11) Rückgabe von Datenträgern und Löschung von Daten
(1) Löschung von Daten
Mit Beendigung des Auftrags oder vorher auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, sowie die in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung stehenden Datenbestände auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu löschen oder zu vernichten (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO).
(2) Aufbewahrungspflichten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dokumentationen, die er benötigt, um die Auftrags- und ordnungsgemässe Datenverarbeitung nachweisen zu können, gemäss den jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.
§ 12) Haftung, Freistellung und Vertragsstrafen
(1) Haftung der Parteien im Aussenverhältnis
Im Verhältnis zu den betroffenen Personen haften der Auftraggeber und der Auftragnehmer für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung von Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses oder dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung durch den Auftragnehmer, die bei ihm beschäftigten Personen oder durch von ihm nach Massgabe von § 7 eingeschalteten Subunternehmer entstehen.
(2) Haftung des Auftragnehmers
Im Verhältnis zu den betroffenen Personen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die diesen aus einer schuldhaften Verletzung einer ihm speziell nach den Regelungen der DSGVO oder des DSG oder dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung auferlegten Pflicht, entstehen.
(3) Haftung beider Parteien und Rückgriff im Innenverhältnis
Werden sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer von einer betroffenen Person auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Pflichten nach der DSGVO oder dem DSG in Anspruch genommen, bestimmt sich die Haftung der Parteien im Innenverhältnis danach, inwieweit die eine und/oder die andere Partei den Schaden verursacht hat.
Anlage 1: Technisch-organisatorische Massnahmen
Zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus für personenbezogene Daten wurden die nachfolgenden technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM) umgesetzt:
Massnahmen zur Vertraulichkeit
-
Mitarbeiter werden im Hinblick auf den Datenschutz zur Vertraulichkeit verpflichtet
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Rechenzentren sind gesichert und zertifiziert
-
Login mit Benutzername und Passwort sowie Zwei-Faktor-Authentifizierung
-
Passwort-Richtlinie
-
Anti-Virus-Software Clients
-
Firewall
-
Verschlüsselung von Festplatten
-
Verwaltung von Benutzerberechtigungen
-
Trennung von Produktiv- und Testumgebung
-
Physikalische Trennung von Systemen und Datenbanken
-
Logische Mandantentrennung innerhalb der Software
-
Verwaltung der Benutzerrechte durch Administratoren
Massnahmen zur Integrität
-
Nutzung von verschlüsselten Verbindungen
-
Sorgfältige Auswahl der Dienstleister
-
E-Mail-Verschlüsselung
-
Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen
Massnahmen zur Verfügbarkeit
- Backup & Recovery-Konzept
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
- Datenschutz-Management-System
- Prozess zur Meldung von Datenschutzverletzungen